Teilnahmebedingungen des Werbemarkts für Verlage
Fassung 2026-10b, gültig ab 26.10.2026
1. Gegenstand und Anbieter
Diese Bedingungen regeln die Teilnahme eines Verlags („Verlag“) am Werbemarkt in der Software Adpressa der FHC+P GmbH, Würmstraße 55, 82166 Gräfelfing, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 237916, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE315880457 („Betreiber“). Über den Werbemarkt schalten geprüfte Werbetreibende Online-Anzeigen auf den Websites der teilnehmenden Verlage. Der Betreiber verkauft die Werbeplätze an die Werbetreibenden in eigenem Namen, stellt ihnen die Rechnung und vergütet den Verlag nach Abschnitt 6. Diese Bedingungen ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Software Adpressa.
2. Teilnahme
Die Teilnahme ist freiwillig. Sie setzt das gebuchte Modul Werbemarkt voraus und beginnt, wenn der Verlag sie in seinen Einstellungen einschaltet und diesen Bedingungen zustimmt. Der Verlag kann sie jederzeit ausschalten; laufende Ausspielungen enden dann sofort. Ein Anspruch auf eine bestimmte Menge an Anzeigen oder Erlösen besteht nicht.
3. Werbeplätze und Regeln des Verlags
Der Verlag bestimmt, auf welchen Websites und Werbeplätzen Anzeigen des Werbemarkts erscheinen, und legt je Werbeplatz ein Mindestgebot fest. Er kann eigene verkaufte Anzeigen vorrangig ausspielen, bestimmte Werbetreibende oder Branchen ausschließen und festlegen, ob Motive nach der Prüfung durch den Betreiber automatisch oder erst nach seiner eigenen Freigabe laufen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, eine bestimmte Menge an Einblendungen bereitzustellen. Welche Anzeige auf einem Werbeplatz erscheint, entscheidet bei jedem Seitenaufruf eine Auktion mit Zweitpreis: Es gewinnt das höchste Gebot, abgerechnet wird das zweithöchste Gebot zuzüglich eines Cents je tausend Einblendungen, mindestens das Mindestgebot des Verlags.
4. Motive, Inhaltsregeln und Prüfung
Der Betreiber prüft neue Motive vor der ersten Ausspielung auf offensichtliche Verstöße gegen die Inhaltsregeln der Bedingungen des Werbemarkts. Die Verantwortung für Inhalt und Ziel eines Motivs tragen die Werbetreibenden; sie stellen Betreiber und Verlag von Ansprüchen Dritter frei. Eine Prüfung durch den Betreiber ersetzt keine rechtliche Prüfung. Der Verlag kann ein Motiv jederzeit für seine Websites sperren und Meldungen von Lesern über den Betreiber weiterleiten lassen. Besondere Pflichten des Verlags, etwa für Fachkreiswerbung oder Werbung für Arzneimittel auf frei zugänglichen Seiten, bleiben Sache des Verlags. Er schließt Werbetreibende und Branchen, die er auf seinen Seiten nicht zeigen darf, über die Sperrliste aus oder öffnet nur geeignete Werbeplätze.
5. Kennzeichnung und Transparenz
Jede Anzeige wird als „Anzeige“ gekennzeichnet und trägt den Link „Warum sehe ich das?“. Er führt auf eine Seite des Betreibers, die zeigt, wer die Anzeige geschaltet hat und warum sie auf dieser Website erscheint, und über die Leser die Anzeige melden können. Der Verlag verändert, verdeckt oder entfernt Kennzeichnung und Link nicht.
6. Vergütung und Provision
Der Verlag erhält für jeden Monat den Betrag, den Werbetreibende für gezählte Einblendungen auf seinen Websites bezahlt haben (Verbrauch), abzüglich der Provision des Betreibers. Die Provision beträgt den Prozentsatz, der bei Beginn des Monats in den Einstellungen des Werbemarkts genannt ist; eine Erhöhung teilt der Betreiber mindestens sechs Wochen vorher mit. Der Betreiber trägt das Zahlungsrisiko gegenüber den Werbetreibenden: Sie zahlen im Voraus, der Verlag erhält seine Vergütung für gezählte Einblendungen auch dann, wenn ein Werbetreibender später sein Guthaben erstattet verlangt.
7. Gutschriftverfahren und Auszahlung
Der Betreiber rechnet über die Vergütung im Gutschriftverfahren nach § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG ab: Er erstellt monatlich eine Gutschrift im Namen und für Rechnung des Verlags mit dessen Angaben, zuzüglich Umsatzsteuer, soweit der Verlag umsatzsteuerpflichtig ist. Der Verlag stimmt diesem Verfahren mit der Teilnahme ausdrücklich zu und stellt für dieselben Leistungen keine eigene Rechnung. Er prüft jede Gutschrift und widerspricht einer unrichtigen Gutschrift unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang, in Textform; die Zustimmung kann er für die Zukunft jederzeit widerrufen, dann endet die Teilnahme. Der Verlag hält seine Firmendaten, seine Steuerangaben, seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und seine Bankverbindung in Adpressa aktuell. Die Auszahlung erfolgt per Überweisung innerhalb von 30 Tagen nach Ende des Monats. Rechnungen und Gutschriften bewahrt der Betreiber nach den steuerrechtlichen Fristen auf.
8. Zählung
Grundlage der Vergütung sind die Zählungen des Betreibers. Sie geschehen ohne Personenbezug: keine IP-Adressen, keine Cookies, keine Nutzerprofile. Einblendungen und Klicks, die erkennbar von Automaten stammen (Bot-Filter), vom Vorladen des Browsers kommen oder doppelt gezählt würden, werden herausgefiltert, ausgewiesen und nicht berechnet und nicht vergütet. Stellt der Betreiber nachträglich ungültigen Datenverkehr fest, darf er die Vergütung binnen 30 Tagen nach Ende des Monats berichtigen. Der Verlag sieht seine Zahlen und Erlöse in Adpressa.
9. Pflichten des Verlags und Datenschutz
Der Verlag manipuliert weder Einblendungen noch Klicks, weder selbst noch durch Dritte, und verändert die Darstellung der Anzeigen nicht. Er bindet die Anzeigen nur über Adpressa ein und ergänzt sie nicht um eigene Zählpixel oder Profile aus Daten des Werbemarkts. Für sein Portal bleibt der Verlag selbst datenschutzrechtlich verantwortlich; der Betreiber erbringt die Ausspielung und Zählung ohne Personenbezug. Bei einem Verstoß kann der Betreiber die Teilnahme sofort beenden und die betroffene Vergütung zurückhalten.
10. Haftung und Beendigung
Für die Haftung gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Software Adpressa. Für Inhalt und Ziel der Motive haftet der Betreiber nicht. Die Teilnahme endet mit dem Ausschalten durch den Verlag, mit dem Ende der Buchung des Moduls oder mit dem Ende des Vertrags über Adpressa. Ansprüche auf Vergütung für bereits gezählte Einblendungen bleiben bestehen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, Gerichtsstand ist München, soweit der Verlag Kaufmann ist.