Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fassung 2026-10c, gültig ab 26.10.2026
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der Software Adpressa der FHC+P GmbH, Würmstraße 55, 82166 Gräfelfing („Anbieter“) durch Verlage und andere Unternehmen („Kunde“). Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen schriftlich zustimmt.
2. Leistungen
Der Anbieter stellt Adpressa als Software über das Internet bereit. Der Kern umfasst die auf der Produktseite unter „Enthalten“ genannten Bereiche. Module und Addons bucht der Kunde zusätzlich. Maßgeblich ist die Leistungsbeschreibung, die bei Vertragsschluss auf der Produktseite veröffentlicht ist.
Der Anbieter entwickelt Adpressa weiter. Er darf Funktionen ändern, wenn der vereinbarte Leistungsumfang im Wesentlichen erhalten bleibt und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.
3. Einrichtungsleistungen
Neben der Software bietet der Anbieter auf Wunsch des Kunden Einrichtungsleistungen an: die Umstiegsanalyse, den Portal-Start sowie den Umzug und die Anbindung. Die Umstiegsanalyse untersucht das Altsystem des Kunden, die Datenmengen, bestehende Websites, Weiterleitungen und Schnittstellen und führt zu einem Festpreisangebot für den Umzug. Der Portal-Start umfasst die Anpassung des Standard-Layouts an die Marke des Kunden (Logo, Farben, Schriften, Rubriken), die eigene Domain mit Zertifikat, die Seiten Impressum und Datenschutz des Portals und die Abnahme. Der Umzug und die Anbindung umfassen die Übernahme von Daten aus dem Altsystem, die Anbindung bestehender Portale, die Umleitung alter Adressen und die Schulung. Einrichtungsleistungen sind eigene Leistungen neben der Software und werden gesondert beauftragt. Eine Auswahl auf der Produktseite oder bei der Registrierung ist eine Anfrage. Ein Auftrag kommt erst zustande, wenn der Anbieter ihn in Textform bestätigt.
Der Umfang einer Einrichtungsleistung ergibt sich aus dem Angebot des Anbieters oder aus der Paketbeschreibung, die bei der Beauftragung auf der Produktseite veröffentlicht ist. Was darüber hinausgeht, ist ein Änderungswunsch und wird gesondert angeboten. Die Analyse, die Beratung und die Schulung sind Dienstleistungen. Der Portal-Start und der Umzug, soweit ein bestimmter Erfolg vereinbart ist, sind Werkleistungen. Im Angebot kann etwas anderes stehen.
Der Kunde wirkt mit. Er stellt rechtzeitig bereit, was der Anbieter für die Leistung braucht, insbesondere Zugänge zum Altsystem und zu bestehenden Websites, den Zugang zur Domain und zu den DNS-Einstellungen, seine Marke (Logo, Farben, Schriften), die Rubriken, die Texte für Impressum und Datenschutzerklärung des Portals und eine Ansprechperson, die Fragen beantwortet und Zwischenergebnisse freigibt. Er stellt sicher, dass er die Zugänge und Daten weitergeben darf, dass Rechte Dritter, etwa an Altsystemen und Websites, der Leistung nicht entgegenstehen, und dass seine Daten im Altsystem gesichert sind, bevor der Anbieter damit arbeitet. Verzögert sich die Mitwirkung, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend. Der dadurch entstehende Mehraufwand wird nach Aufwand vergütet.
Bei Werkleistungen zeigt der Anbieter die Fertigstellung in Textform an. Der Kunde prüft das Ergebnis unverzüglich, spätestens innerhalb von zehn Werktagen nach der Anzeige. Wesentliche Mängel beschreibt er in Textform, der Anbieter behebt sie und zeigt die Fertigstellung erneut an. Unwesentliche Mängel hindern die Abnahme nicht. Die Abnahme gilt als erklärt, wenn der Kunde innerhalb der Frist keine wesentlichen Mängel rügt oder wenn er das Ergebnis produktiv nutzt, etwa das Portal unter seiner Domain öffentlich schaltet. Auf diese Folge weist der Anbieter in der Anzeige hin. Für Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften, der Anbieter hat zunächst das Recht zur Nacherfüllung.
Die Vergütung für Einrichtungsleistungen ist ein Festpreis laut Angebot oder Paketbeschreibung oder wird nach Aufwand zum Tagessatz laut Angebot berechnet. Alle Beträge sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Festpreise der Umstiegsanalyse und des Portal-Starts werden, wie die Einrichtungsgebühren der Module, gleichmäßig auf die ersten zwölf Monate des Vertrags verteilt und mit dem monatlichen Entgelt berechnet, soweit im Angebot nichts anderes steht. Für den Rest bei vorzeitiger Beendigung gilt der Abschnitt Preise und Zahlung. Der Umzug und die Anbindung sind davon nicht erfasst: Für sie nennt der Anbieter keinen Betrag vorab, das Angebot folgt nach der Analyse, und die Abrechnung richtet sich nach diesem Angebot. Aufwand wird monatlich nach den geleisteten Tagen abgerechnet. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.
Die Vergütung der Umstiegsanalyse wird auf die Vergütung des Umzugs angerechnet, wenn der Kunde den Umzug auf Grundlage des Angebots aus der Analyse innerhalb der im Angebot genannten Bindefrist beauftragt. Für die Haftung bei Einrichtungsleistungen gelten die Bestimmungen unter Haftung.
4. Vertragsschluss
Mit der Registrierung gibt der Kunde ein Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde seine E-Mail-Adresse bestätigt und der Anbieter das Kundenkonto freischaltet. Module, die der Kunde bei der Registrierung oder später auswählt, gelten erst als gebucht, wenn der Anbieter die Anfrage annimmt. Für Einrichtungsleistungen gilt der Abschnitt Einrichtungsleistungen.
5. Preise und Zahlung
Es gelten die Preise, die der Anbieter auf der Produktseite veröffentlicht oder dem Kunden schriftlich nennt. Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Das laufende Entgelt (Grundpreis und Module) wird monatlich im Voraus berechnet. Ist ein Preis je Jahr angegeben, wird er durch zwölf geteilt und in zwölf Monatsbeträgen berechnet, Cent-Reste gehen auf die ersten Monate.
Einmalgebühren, insbesondere die Einrichtungsgebühr eines Moduls, werden gleichmäßig auf die ersten zwölf Monate verteilt und mit dem monatlichen Entgelt berechnet. Bei einem Modul, das nach Vertragsbeginn gebucht wird, beginnen die zwölf Monate mit der Buchung. Beendet der Kunde den Vertrag vor Ablauf der zwölf Monate aus einem wichtigen Grund, wird der noch nicht berechnete Rest der Einmalgebühr fällig, es sei denn, der Anbieter hat den wichtigen Grund zu vertreten. Kündigt der Anbieter außerordentlich, ist der noch nicht berechnete Rest der Einmalgebühr nicht fällig.
Die Preise der Einrichtungsleistungen regelt der Abschnitt Einrichtungsleistungen. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.
Kosten für KI-Aufrufe, die über ein vereinbartes Kontingent hinausgehen, berechnet der Anbieter nach der veröffentlichten Preisliste. Der Kunde kann dafür in Adpressa eine monatliche Obergrenze festlegen.
6. Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag über den Grundpreis hat eine Laufzeit von zwölf Monaten ab Freischaltung des Kundenkontos. Er verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Laufzeit in Textform gekündigt wird. Die Abrechnung erfolgt während der Laufzeit monatlich.
Module und Addons, die der Kunde nach Vertragsbeginn bucht, laufen bis zum Ende der aktuellen Laufzeit des Hauptvertrags mit und verlängern sich mit ihm. Ihre Einrichtungsgebühr wird auf zwölf Monate ab Buchung verteilt, auch wenn die aktuelle Laufzeit früher endet. Eine Kündigung einzelner Module ist mit derselben Frist zum Ende der Laufzeit möglich, die Kündigung des Hauptvertrags beendet alle Module mit ihm.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Folgen einer außerordentlichen Kündigung für Einmalgebühren regelt der Abschnitt Preise und Zahlung. Kündigungen bedürfen der Textform.
7. Pflichten des Kunden
Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim und vergibt Konten nur an berechtigte Personen. Er ist für die Inhalte verantwortlich, die er mit Adpressa erstellt, speichert und veröffentlicht, einschließlich der Rechte an Texten und Bildern sowie der Einwilligungen seiner Leser und Abonnenten. Er nutzt Adpressa nicht für rechtswidrige Zwecke und greift nicht in dessen Betrieb ein.
8. Künstliche Intelligenz
KI-Funktionen liefern Vorschläge. Über deren Verwendung und Veröffentlichung entscheidet der Kunde. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass Vorschläge sachlich richtig, vollständig oder frei von Rechten Dritter sind. Kennzeichnungspflichten, insbesondere nach der KI-Verordnung, unterstützt Adpressa, ihre Erfüllung bleibt Sache des Kunden.
9. Verfügbarkeit und Wartung
Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit. Ausgenommen sind angekündigte Wartungsfenster und Störungen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat. Geplante Wartungen kündigt der Anbieter rechtzeitig an.
10. Daten des Kunden
Die Daten des Kunden bleiben seine Daten. Der Kunde kann jederzeit einen Gesamtexport abrufen. Nach Vertragsende stellt der Anbieter den Export noch 30 Tage bereit und löscht die Daten danach, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
11. Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in der Höhe, die bei regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden, etwa über den Gesamtexport, entstanden wäre.
12. Änderungen dieser Bedingungen
Der Anbieter kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern. Er teilt Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Inkrafttreten, gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Folge weist der Anbieter in der Mitteilung hin. Widerspricht der Kunde, kann jede Seite den Vertrag zum Inkrafttreten kündigen.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist München, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.