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Adpressa

Bedingungen des Werbemarkts für Werbetreibende

Fassung 2026-10b, gültig ab 26.10.2026

1. Anbieter und Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für die Nutzung des Werbemarkts in Adpressa durch Werbetreibende („Kunde“). Anbieter ist die FHC+P GmbH, Würmstraße 55, 82166 Gräfelfing, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 237916, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE315880457 („Betreiber“). Der Werbemarkt richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union und gültiger Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Betreiber ihnen schriftlich zustimmt.

2. Leistungen

Der Betreiber stellt eine Plattform bereit, über die der Kunde Online-Werbung auf den Websites von Verlagen schaltet, die am Werbemarkt teilnehmen. Der Betreiber verkauft die Werbeplätze dem Kunden in eigenem Namen, stellt ihm die Rechnung und vergütet die Verlage. Der Kunde wählt Verlage, Websites, Rubriken, Werbeplätze und Formate, legt Laufzeit, Budget und ein Gebot fest und lädt seine Werbemittel („Motive“) hoch oder erstellt sie im Baukasten der Plattform. Welche Anzeige auf einem Werbeplatz erscheint, entscheidet bei jedem Seitenaufruf eine Auktion nach Abschnitt 6. Einen bestimmten Umfang an Einblendungen oder Klicks schuldet der Betreiber nicht.

Teilnehmende Verlage können eigene verkaufte Anzeigen vorrangig ausspielen, Werbeplätze und Mindestgebote festlegen, Werbetreibende oder Branchen ausschließen und Motive vor der Ausspielung prüfen.

3. Vertragsschluss und Konto

Mit der Registrierung gibt der Kunde ein Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde seine E-Mail-Adresse bestätigt hat und der Betreiber das Konto freischaltet. Vor der Freischaltung prüft der Betreiber die Firmenangaben und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beim Mehrwertsteuer-Informationsaustauschsystem der Europäischen Kommission (VIES). Ein Anspruch auf Freischaltung besteht nicht.

Der Kunde hält seine Angaben aktuell und seine Zugangsdaten geheim. Er haftet für Handlungen, die unter seinem Konto vorgenommen werden, soweit er sie zu vertreten hat.

4. Motive, Inhaltsregeln und Prüfung

Der Kunde ist für seine Motive und die Seiten, auf die sie verlinken (Ziele), allein verantwortlich. Der Betreiber und die Verlage prüfen Motive nur auf offensichtliche Verstöße und übernehmen keine Verantwortung für ihren Inhalt. Der Kunde versichert, dass Motive und Ziele gegen kein Gesetz verstoßen, insbesondere nicht gegen das Wettbewerbsrecht, das Heilmittelwerberecht, den Jugendschutz und Rechte Dritter, dass er über alle nötigen Rechte an Bildern, Texten, Schriften und Marken verfügt und dass das Ziel zum Motiv passt. Er stellt den Betreiber und die Verlage von Ansprüchen Dritter frei, die auf seinen Motiven oder Zielen beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.

Es gelten diese Inhaltsregeln: Motive sind als Werbung erkennbar und täuschen nicht über Anbieter, Preis oder Wirkung. Sie enthalten keine rechtswidrigen, diskriminierenden, gewaltverherrlichenden, pornografischen oder irreführenden Inhalte und keine Heilversprechen ohne Beleg. Ziele öffnen ohne Zwischenschritte eine Seite des angegebenen Anbieters und laden keine Schadsoftware. Besondere Werbung, etwa für Arzneimittel, Glücksspiel oder Finanzprodukte, ist nur zulässig, wenn der Kunde die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt und der Verlag sie für seine Websites zulässt.

Jedes neue Motiv prüft der Betreiber vor der ersten Ausspielung. Danach läuft es auf den Websites eines Verlags automatisch oder erst nach dessen Freigabe, je nach Einstellung des Verlags. Betreiber und Verlage dürfen Motive ohne Angabe von Gründen ablehnen oder aus der Ausspielung nehmen. Jede Anzeige wird als „Anzeige“ gekennzeichnet; Leser sehen über den Link „Warum sehe ich das?“, wer wirbt und warum die Anzeige erscheint, und können die Anzeige melden.

5. Sperrrecht des Betreibers

Der Betreiber darf Kampagnen, Motive oder das ganze Konto jederzeit sperren, wenn der Verdacht eines Rechtsverstoßes, eines Verstoßes gegen diese Inhaltsregeln, falscher Firmenangaben, von Missbrauch der Zählung oder einer Gefährdung des Rufs der Verlage besteht. Er teilt dem Kunden die Sperre mit und nennt den Grund, soweit das rechtlich zulässig ist. Hebt der Kunde den Grund auf, hebt der Betreiber die Sperre auf. Das Recht zur Kündigung nach Abschnitt 13 bleibt unberührt.

6. Gebote, Auktion und Abrechnungspreis

Der Kunde bietet einen Preis für tausend Einblendungen (Tausendkontaktpreis) in Euro netto. Für jeden Werbeplatz gewinnt unter den passenden Kampagnen das höchste Gebot, mindestens das Mindestgebot des Verlags. Berechnet wird der Preis des zweithöchsten Gebots zuzüglich eines Cents je tausend Einblendungen, mindestens das Mindestgebot (Zweitpreisauktion). Der Abrechnungspreis liegt damit nie über dem Gebot des Kunden.

7. Zählung

Abgerechnet werden nur gezählte, ausgelieferte Einblendungen. Die Zählung geschieht ohne Personenbezug: Der Werbemarkt speichert keine IP-Adressen, setzt keine Cookies und bildet keine Nutzerprofile. Einblendungen und Klicks, die erkennbar von Automaten (Bot-Filter) oder vom Vorladen des Browsers stammen, doppelt abgerufen werden oder bei Klicks keine vorherige Einblendung haben, werden herausgefiltert, in den Berichten ausgewiesen und nicht berechnet. Gemessen wird die Auslieferung, nicht die Sichtbarkeit auf dem Bildschirm. Maßgeblich sind die Zählungen des Betreibers; der Kunde kann sie in seinen Berichten nachvollziehen.

8. Vorkasse, Guthaben und Rechnung

Der Werbemarkt arbeitet mit Vorkasse. Der Kunde lädt Guthaben auf, mindestens in der Höhe, die der Betreiber im Werbemarkt als Mindestbetrag nennt. Die Zahlung läuft über den Zahlungsdienstleister Stripe; der Betreiber erhält keine Kartendaten. Der Verbrauch wird vom Guthaben abgezogen, in Zehntelcent genau gezählt und erst je Tag und Kampagne auf Cent gerundet.

Über jede Aufladung stellt der Betreiber dem Kunden eine Rechnung aus, im eigenen Namen und mit eigenem Nummernkreis. Es gelten die Preise netto. Bei Kunden mit Sitz in Deutschland kommt die gesetzliche Umsatzsteuer hinzu. Bei Kunden mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat und geprüfter Umsatzsteuer-Identifikationsnummer schuldet der Kunde die Steuer nach dem Reverse-Charge-Verfahren; die Rechnung enthält einen entsprechenden Hinweis.

Ist das Guthaben verbraucht oder das Budget einer Kampagne erreicht, endet die Ausspielung. Durch die Auslieferung zwischengespeicherter Seiten kann das Budget geringfügig überschritten werden; der Betreiber berechnet höchstens das Budget.

9. Erstattung von Restguthaben

Der Kunde kann jederzeit in Textform beantragen, dass der Betreiber nicht verbrauchtes Guthaben („Restguthaben“) erstattet. Der Betreiber beendet dazu laufende Kampagnen, zieht den bis dahin angefallenen Verbrauch ab und zahlt den Rest innerhalb von 14 Tagen auf das Zahlungsmittel oder Konto aus, mit dem der Kunde aufgeladen hat. Die Rechnung über die Aufladung bleibt bestehen; der Betreiber stellt für die erstattete Summe eine Gutschrift oder Korrekturrechnung aus. Ein Anspruch auf Zinsen besteht nicht.

10. Provision und Vergütung der Verlage

Der Betreiber vergütet den Verlag für den Verbrauch auf dessen Websites und behält dafür eine Provision. Die Provision ist im Abrechnungspreis enthalten; der Kunde zahlt nie mehr als den Abrechnungspreis nach Abschnitt 6. Das Verhältnis zwischen Betreiber und Verlag regeln die Teilnahmebedingungen für Verlage, der Kunde hat daraus keine Ansprüche gegen den Verlag.

11. Berichte, Schnittstelle und Conversions

Der Kunde erhält Berichte über Einblendungen, Klicks und Kosten je Kampagne, Motiv, Verlag, Website und Werbeplatz, in der Oberfläche und über eine Schnittstelle. Für die Schnittstelle vergibt er Zugangsschlüssel mit beschränkten Rechten und hält sie geheim; Meldungen über Ereignisse (Webhooks) gehen an die Adressen, die er hinterlegt. Bei einem Klick hängt der Betreiber die Klick-Kennung wm_klick an die Ziel-Adresse; der Kunde kann damit ein Ergebnis (Conversion) seiner Seite melden. Der Betreiber speichert die Kennung 90 Tage. Daten über einzelne Leser erhält der Kunde nicht. Er verwendet die Klick-Kennung nur zur Zuordnung seiner Ergebnisse und versucht nicht, Leser zu identifizieren oder Profile zu bilden.

12. Verfügbarkeit und Haftung

Der Betreiber bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit. Ausgenommen sind angekündigte Wartungen und Störungen, die der Betreiber nicht zu vertreten hat. Ob und wie viele Werbeplätze zur Verfügung stehen, hängt von den teilnehmenden Verlagen ab.

Der Betreiber haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens auf die Beträge, die der Kunde in den zwölf Monaten vor dem Schadensereignis gezahlt hat. Für Motive und Ziele des Kunden und für Ansprüche Dritter daraus haftet der Betreiber nicht.

13. Laufzeit und Kündigung

Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und ist für beide Seiten jederzeit in Textform kündbar. Laufende Kampagnen enden mit dem Wirksamwerden der Kündigung; Restguthaben erstattet der Betreiber nach Abschnitt 9. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt; ein wichtiger Grund liegt für den Betreiber insbesondere vor, wenn der Kunde wiederholt rechtswidrige Motive einstellt, falsche Firmenangaben gemacht hat oder die Zählung missbraucht. Der Betreiber kann das Konto in diesem Fall sofort sperren.

14. Datenschutz

Der Betreiber verarbeitet die Angaben zum Konto nach seiner Datenschutzerklärung. Die Ausspielung und Zählung der Anzeigen erfolgt ohne Personenbezug zu den Lesern und ohne Cookies.

15. Änderungen und Schlussbestimmungen

Der Betreiber kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern und teilt Änderungen mindestens sechs Wochen vorher in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Inkrafttreten, gelten sie als angenommen; darauf weist der Betreiber in der Mitteilung hin. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist München, soweit der Kunde Kaufmann ist. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.